Der Elternrat

Elternmitwirkung in der Kindertageseinrichtung

 

Eltern, die ihre Kinder in einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte geben, haben vor allem den Wunsch, dass sich ihr Kind dort wohl fühlt! Elternmitarbeit auf unterschiedlichste Weise kann den Kindertageseinrichtungen dabei helfen, hierfür die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Beispiele für die Mitarbeit von Eltern reichen vom Kaffeekochen bei Veranstaltungen der Kita über das Sammeln von Kartons, Tannenzapfen, etc. mit denen die Kinder basteln können bis hin zur Hilfe bei der Pflege des Außengeländes.

 

Eine besonders wichtige Form der Mitarbeit ist aber die Arbeit im Elternrat der Einrichtung. Sie sind dort mit weiteren Elternvertretern das Sprachrohr der Eltern gegenüber KiTa-Leitung und Trägern und haben so als Team die Möglichkeit, ihre Anregungen und Wünsche auf den Weg zu bringen.

 

 

Ziel der Elternvertretung

 

Den Anspruch der Kinder auf Bildung und Erziehung bestmöglich verwirklichen!

 

Die Rechte der Elternvertreter

 

  1. Die Elternvertreter werden von den Eltern gewählt.
  2. Sie sind Ansprechpartner für alle Eltern der Einrichtung, umgekehrt auch derKita-Leitung sowie der Träger der Einrichtung.
  3. Die Elternvertretung hat ein Informations-, Anhörungs- und Beratungsrecht.Das heißt: Kita-Leitung und Träger müssen den Elternrat über alles Wichtige auf dem Laufenden halten und seine Meinung anhören. Der Elternbeirat hatjedoch keine Entscheidungsbefugnisse.
  4. Der Elternbeirat hält im Jahr mehrere Versammlungen ab. Dabeigeht’s um die räumliche Ausstattung der Kita und neue Einrichtungs- und Spielgeräte; finanzielle und organisatorische Dinge (Öffnungszeiten, Gruppengrößen, Betreuungsangebote …); die Einführung neuer pädagogischer Konzepte und pädagogische Zusatzangebote wie Tanzkurs, Sprachkurs,Schwimmkurs.